Die interne Forschungsverbundförderung dient der fachgebietsübergreifenden Vernetzung von Forschungsaktivitäten mit dem strategischen Ziel einer erfolgreichen Drittmittelförderung (EU-FRP, BMBF-Förderlinien, LOEWE, DFG, diverse Stiftungen etc.). Sie zielt auf den Auf- und Ausbau neuer Forschungskompetenzen und -schwerpunkte an der Hochschule. Je Projektantrag können bis zu 50.000 Euro für ein Jahr beantragt werden.
Voraussetzungen:
- Verbund von mindestens drei Professuren der Hochschule Darmstadt aus drei Fachbereichen zur fachgebietsübergreifenden Vernetzung von Forschungsaktivitäten
- Klar und plausibel definierte Perspektive für eine Drittmittelförderung oder die Akquise von Industriefördermitteln
- Wünschenswert ist der Einbezug neu berufener Professor:innen
Förderzeitraum: Regelförderung von 12 Monaten. Möglichkeit zur Beantragung einer Anschlussförderung um maximal weitere 12 Monate. Kostenneutrale Verlängerung in der Regel möglich.
Antragsfristen / Stichtag: jederzeit
Förderfähig sind:
- Sachmittel
- Personalmittel
- Kosten für Koordination fachbereichsübergreifender Forschungsaktivitäten
- Entlastung des Lehrdeputats je nach Notwendigkeit
- Gesondert zu begründende Reisekosten
Auswahlkriterien:
- Hohes Innovations- und Profilbildungspotenzial
- Zuordnung zu h_da-Forschungsprofilbereichen Digitalisierung und Gesellschaft, Nachhaltige Entwicklung, Mobilität und Energie
- Ausgewiesenes Forschungsprofil der Antragsteller:innen (insbesondere bisherige Drittmittel-projekte und Publikationsnachweise)
- Gute Perspektive für außerhochschulische Netzwerkbildung
- Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses
- Einbindung in die Lehre
- Potenzial für Wissenstransfer
Es ist nicht erforderlich, dass beantragte Projekte mit Blick auf alle genannten Auswahlkriterien als bedeutsam erscheinen müssen.
Beantragung / notwendige Unterlagen: Antragsformular plus Projektskizze im Umfang von maximal 10 Seiten
Prozess: Überprüfung der Kriterien und Empfehlung seitens SFT (Dr. Loder). Diskussion und Entscheidung im Gremium für Interne Forschungsförderung zur Auswahl.
Zusammensetzung Gremium für Interne Forschungsförderung:
- Vizepräsident:in Forschung, Transfer und Nachhaltige Entwicklung
- Vorsitzende:r Senatsausschuss Forschung und Entwicklung
- Leiter:in Servicezentrum Forschung und Transfer
- Sachbearbeitung Interne Forschungsförderung
- ggf. interne/externe Gutachter:in
Auflage: Spätestens nach einem Jahr Abgabe eines Abschlussberichts (4 Seiten plus Anlagen wie beispielsweise Publikationen, Technische Berichte etc.)
Kontakt und Antrag über: Dr. Martin Loder (iff.sft@h-da.de, +49.6151.533-60227)