Neues Hessisches Hochschulgesetz (HHG) verabschiedet

Am 26. November hat der hessische Landtag das neue Hessische Hochschulgesetz verabschiedet. Es tritt am 1. Januar 2016 in Kraft. Bundesweit erfährt das neue HHG derzeit viel Beachtung, da erstmals in einem Landeshochschulgesetz vorgesehen ist, dass Fachhochschulen das eigenständige Promotionsrecht für forschungsstarke Fachrichtungen verliehen werden kann. Die hessische Landesregierung honoriert damit die kontinuierliche Entwicklung der Hochschulen für Angewandte Wissenschaften von der reinen Lehrhochschule in den siebziger Jahren hin zu einer wissenschaftlichen Hochschule, in der neben der praxisnahen Lehre auch die anwendungsorientierte Forschung einen hohen Stellenwert besitzt. Die hessischen Hochschulen für Angewandte Wissenschaften haben in den vergangenen Jahren sehr erfolgreich unter Beweis gestellt, dass sie einen wichtigen Beitrag zu Forschung und Innovation leisten. Folgerichtig werden die ehemaligen Fachhochschulen im neuen HHG dann auch umbenannt in "Hochschulen für Angewandte Wissenschaften".

Das eigenständige Promotionsrecht ist für solche Fachrichtungen vorgesehen, die bereits jetzt ihre Forschungsstärke u.a. anhand von Publikationen und der Einwerbung von Forschungsgeldern unter Beweis stellen konnten. In mehreren Bundesländern werden derzeit neue Modelle zur Förderung der Forschung an Fachhochschulen bzw. Hochschulen für Angewandte Wissenschaften entwickelt, Hessen nimmt mit dem neuen HHG nun jedoch eine Vorreiterrolle ein.

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Studierendenhaus in Planung

Das rasante Wachstum unserer Hochschule der vergangenen Jahre führt nach wie vor zu erheblichen räumlichen Engpässen, Es fehlen insbesondere Seminar- und Lernräume, aber auch Räume zur Informationsbeschaffung. Auch stellen wir zunehmend eine Heterogenität innerhalb der Gruppen der Studienbewerber und –anfänger fest, die einen erhöhten Bedarf an Beratungs- und Unterstützungsangeboten zur Folge hat. Aktuell arbeiten wir daher an der Planung für ein Studierendenhaus auf dem zentralen Campus unserer Hochschule.

Das geplante Gebäude soll mit circa 3.700 Quadratmetern Nutzfläche verteilt auf vier Geschosse verschiedenen Anforderungen gerecht werden. Neben einer Reihe von Seminarräumen unterschiedlicher Größe sollen hier vor allem auch Lern- und Arbeitsbereiche entstehen. Ein weiterer wesentlicher Aspekt für das geplante Gebäude wird aber die Konzentration der studierendennahen Beratungs- und Unterstützungsangebote sein. Ein Zusammenziehen aller Angebote an zentraler Stelle würde die Servicequalität für die Studierenden deutlich erhöhen. Geplant ist daher die Ansiedelung von Student Service Center, International Office, Prüfungsamt, Career Center, Familienbüro sowie Sprachenzentrum im neuen Studierendenhaus. Darüber hinaus soll der AStA Beratungsräume nutzen können. Ein positiver Nebeneffekt wäre, dass damit sowohl im Hochhaus als auch im Haardtring Flächen und Räume für andere Nutzungen frei werden könnten. Ein dritter zentraler Baustein für das neue Gebäude ist die geplante Cafeteria mit Speisenangebot. Mit rund 250 Sitzplätzen würde diese zweifelsfrei zu einer Entspannung der aktuell deutlich überlasteten Mensa Schöfferstraße beitragen.

Standort des geplanten Studierendenhauses soll der Bereich nordöstlich des Hochhauses sein. Derzeit befinden sich dort Parkplätze; diese sollen durch eine Tiefgarage ersetzt werden. Aktuell befindet sich unser Projektantrag im Rahmen des Hochschulpakts 2020 Phase III zur Prüfung beim Ministerium für Wissenschaft und Kunst.

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Neuorganisation des Justitiariats

Vor Kurzem haben wir einen Prozess zur Neuorganisation des Justitiariats angestoßen. Ziel dieses Prozesses ist es, zum einen das Profil des Justitiariats in Richtung eines zentralen Justitiariats zu schärfen und dessen Kernaufgaben und Zuständigkeiten besser erkennbar zu machen. Zum anderen wollen wir mit diesem Prozess die Autonomie der Fachabteilungen und zentralen Organisationseinheiten in der Hochschule insgesamt stärken.

Übergreifend lassen sich die Kernaufgaben eines zentralen Justitiariats wie folgt zusammenfassen: Das Justitiariat trägt dafür Sorge, dass die Organe und Mitglieder der Hochschule bei Rechtsfragen mit hoher Rechtsklarheit und -sicherheit ihre Aufgaben fehlerfrei und zügig erledigen können. Darüber hinaus wehrt das Justitiariat unberechtigte Ansprüche gegen die Hochschule ab und setzt berechtigte Ansprüche der Hochschule durch. Andererseits wird auch in Fachabteilungen und zentralen Organisationseinheiten eine Rechtsanwendung ausgeübt. Hier handelt es sich um Aufgaben im Bereich des Personalrechts, Baurechts, Vergaberechts, Subventionsrechts, Haushaltsrechts, Bilanzrechts, Zulassungs- und Prüfungsrechts sowie Rechtsfragen im Bereich von Forschung und Entwicklung. Um die Fachbereiche und zentralen Organisationseinheiten zu befähigen, Rechtsanwendungen qualifiziert und eigenständig wahrnehmen zu können, soll das Justitiariat zukünftig mittels Beratung, Schulung und Koordination unterstützend tätig werden. Insgesamt soll damit eine verbesserte Rechtsanwendung in den Fachabteilungen und zentralen Organisationseinheiten und damit ein ganzheitliches Wahrnehmen der Aufgaben erreicht werden.

Um Aufgabenzuständigkeiten bei der Bearbeitung von juristischen Fragestellungen noch klarer zu regeln, sollen in den kommenden Monaten Prozesse und Schnittstellen geprüft beziehungsweise definiert werden, um so die Zusammenarbeit zwischen Justitiariat und Fachabteilungen sowie zentralen Organisationseinheiten weiter zu optimieren.

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Präsident der Hochschule Darmstadt University of Applied Sciences
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