Vor Kurzem haben wir einen Prozess zur Neuorganisation des Justitiariats angestoßen. Ziel dieses Prozesses ist es, zum einen das Profil des Justitiariats in Richtung eines zentralen Justitiariats zu schärfen und dessen Kernaufgaben und Zuständigkeiten besser erkennbar zu machen. Zum anderen wollen wir mit diesem Prozess die Autonomie der Fachabteilungen und zentralen Organisationseinheiten in der Hochschule insgesamt stärken.
Übergreifend lassen sich die Kernaufgaben eines zentralen Justitiariats wie folgt zusammenfassen: Das Justitiariat trägt dafür Sorge, dass die Organe und Mitglieder der Hochschule bei Rechtsfragen mit hoher Rechtsklarheit und -sicherheit ihre Aufgaben fehlerfrei und zügig erledigen können. Darüber hinaus wehrt das Justitiariat unberechtigte Ansprüche gegen die Hochschule ab und setzt berechtigte Ansprüche der Hochschule durch. Andererseits wird auch in Fachabteilungen und zentralen Organisationseinheiten eine Rechtsanwendung ausgeübt. Hier handelt es sich um Aufgaben im Bereich des Personalrechts, Baurechts, Vergaberechts, Subventionsrechts, Haushaltsrechts, Bilanzrechts, Zulassungs- und Prüfungsrechts sowie Rechtsfragen im Bereich von Forschung und Entwicklung. Um die Fachbereiche und zentralen Organisationseinheiten zu befähigen, Rechtsanwendungen qualifiziert und eigenständig wahrnehmen zu können, soll das Justitiariat zukünftig mittels Beratung, Schulung und Koordination unterstützend tätig werden. Insgesamt soll damit eine verbesserte Rechtsanwendung in den Fachabteilungen und zentralen Organisationseinheiten und damit ein ganzheitliches Wahrnehmen der Aufgaben erreicht werden.
Um Aufgabenzuständigkeiten bei der Bearbeitung von juristischen Fragestellungen noch klarer zu regeln, sollen in den kommenden Monaten Prozesse und Schnittstellen geprüft beziehungsweise definiert werden, um so die Zusammenarbeit zwischen Justitiariat und Fachabteilungen sowie zentralen Organisationseinheiten weiter zu optimieren.