Hochschulübergreifendes Promotionszentrum „Angewandte Informatik, Informations- und Kommunikationstechnologie"

Seit Jahresbeginn haben die Hessischen Hochschulen für Angewandte Wissenschaften durch das novellierte Hessische Hochschulgesetz die Möglichkeit, ein befristetes Promotionsrecht zu erhalten. Diese maßgebliche Neuerung ist allerdings an Bedingungen geknüpft und für Fachrichtungen vorgesehen, in denen eine ausreichende Forschungsstärke nachgewiesen werden kann. Um die vom Land definierten Kriterien zum Nachweis ausreichender Forschungsstärke zu erfüllen, besteht auch die Möglichkeit einer hochschulübergreifenden Zusammenarbeit. So können sich mehrere Hochschulen zusammenschließen, um die Verleihung des Promotionsrechts für eine Fachrichtung zu beantragen. Damit verbunden ist die Einrichtung eines hochschulübergreifenden, fachrichtungsbezogenen Promotionszentrums an einer der beteiligten Hochschulen.

Momentan arbeiten wir mit den Hochschulen in Wiesbaden, Fulda und Frankfurt zusammen, um gemeinsam das Promotionsrecht für die Fachrichtung „Angewandte Informatik, Informations- und Kommunikationstechnologie" zu beantragen. Kürzlich haben wir in einem ersten Treffen mit den beteiligten Hochschulen Übereinstimmungen und Anknüpfungspunkte ausgelotet und gemeinsame Forschungs- und Arbeitsfelder definiert, um für Doktoranden ein geeignetes wissenschaftliches Umfeld zu schaffen. Für einen gemeinsamen Antrag müssen insgesamt mindestens zwölf Professorinnen und Professoren ihre persönliche Forschungsstärke anhand von eingeworbenen Drittmitteln und Publikationen nachweisen. Pro Person muss dabei die Summe der eingeworbenen Drittmittel über bis zu sechs Jahre bei durchschnittlich mehr als 100.000 Euro liegen und durchschnittlich mehr als zwei Publikationspunkte pro Jahr über die letzten sechs Jahre erreicht worden sein. Auch muss nachgewiesen werden, ob Kohärenz zur Fachrichtung bei den beteiligten Professorinnen und Professoren besteht. Da die h_da bereits seit einigen Jahren über eine eigene Graduiertenschule verfügt, soll das hochschulübergreifende Promotionszentrum mit dem Namen „Angewandte Informatik, Informations- und Kommunikationstechnologie" an unserer Hochschule angesiedelt werden. Angestrebt ist nun, den Antrag auf Verleihung und Ausübung des Promotionsrechts im Rahmen des Promotionszentrums vor Beginn der Sommerpause zu stellen. 

Weitere detaillierte Informationen zu den Voraussetzungen und Rahmenbedingungen für die Verleihung eines Promotionsrechts an HAWs finden Sie unter folgender Adresse:
https://wissenschaft.hessen.de/sites/default/files/media/hmwk/20160318_vorausssetzungen_promotionsrecht_hess_haw.pdf

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Neue Dienstvereinbarungen

Kürzlich haben wir mit Personalrat und Schwerbehindertenvertretung zwei neue Dienstvereinbarungen geschlossen. Dienstvereinbarungen dienen dazu, verbindliche Vereinbarungen für Bereiche abzuschließen, in denen Personalrat und Schwerbehindertenvertretung Mitspracherecht haben und für die Gesetze und Tarifverträge keine Regelungen vorsehen. Mit Ihnen sollen also ungeregelte Bereiche geregelt und für Beschäftigte und Dienststelle Rechtssicherheit geschaffen werden.

Dienstvereinbarung über die Einführung und Nutzung des elektronischen Schließsystems der h_da

Ausgangspunkt dieser Dienstvereinbarung ist die Einführung eines elektronischen Schließsystems über die gesamte Hochschule hinweg. So sollen sukzessive alle von der Hochschule genutzten Gebäude, Räume und Parkplätze mit einem elektronischen Schließsystem ausgestattet werden, um mehr Komfort und Flexibilität beim Zugang zu erreichen und gleichzeitig bei Verlust von Zugangs-Codeträgern schneller reagieren und hohe Kosten vermeiden zu können. 

Ziel der Dienstvereinbarung ist es, konkrete Vereinbarungen für die Nutzung des elektronischen Schließsystems zu treffen. Der Dienstvereinbarung liegt daher ein Verfahrensverzeichnis zu Grunde, das die Verarbeitung, die Speicherung sowie die Zugriffsrechte auf die bei der Nutzung des Systems anfallenden personenbezogenen Daten regelt. Damit wird sicher gestellt, dass die entsprechende Daten ausschließlich zweckgebunden zur Nutzung und Steuerung des Schließsystems verwendet werden. 

Die Dienstvereinbarung sowie das Verfahrensverzeichnis sind im IMS der Hochschule verfügbar:
Dokument: Dienstvereinbarung: Elektronisches Schließsystem
Dokument: Dienstvereinbarung: Elektronisches Schließsystem - Anlage 1
Dokument: Dienstvereinbarung: Elektronisches Schließsystem - Anlage 2

Dienstvereinbarung zur Hilfe für Suchtkranke und suchtgefährdete Beschäftigte

Hintergrund dieser neuen Dienstvereinbarung ist die einvernehmliche Auffassung von Hochschulleitung, Personalrat und Schwerbehindertenvertretung, dass die Erhaltung und Wiederherstellung von Gesundheit und Leistungsfähigkeit aller Hochschulbeschäftigten eine wichtige gemeinsame Aufgabe darstellt. Daraus ergibt sich im Rahmen unserer Fürsorgepflicht die Zielstellung, suchtkranken Beschäftigten bestmöglich zu helfen.

Die Vereinbarung bezieht sich auf Alkohol-, Medikamenten- und Drogenabhängigkeit, kann aber auch auf Erkrankungen durch andere Süchte angewendet werden. Da der Übergang von Suchtmittelmissbrauch zu Suchmittelabhängigkeit oftmals schleichend ist, ist eine wichtige Prämisse für die Dienstvereinbarung, dass die Hilfe der Hochschule möglichst frühzeitig einsetzen soll. 

Um einen konkreten Handlungsrahmen zu schaffen, wurde ein Stufenplan entwickelt, der Suchtkranken frühzeitig Wege zeigen soll, die zur Abstinenz führen können, um damit Gesundheit und Arbeitsplatz zu erhalten. Gleichzeitig soll ein transparentes und einheitliches Verfahren mit Blick auf arbeits- und dienstrechtliche Konsequenzen sichergestellt werden. Die Dienstvereinbarung zielt aber auch darauf, zu einem verantwortungsvollen Umgang mit Suchtmitteln beizutragen und einem Missbrauch vorzubeugen und vor allem auch die Arbeitssicherheit und den Arbeitsfrieden zu gewährleisten. 

Für die Umsetzung der vorgesehenen organisatorischen Maßnahmen bedarf es auch einer personellen Infrastruktur. Daher werden noch Hochschulmitglieder gesucht, die die Funktion als Suchtbeauftragte bzw. -beauftragter oder Suchtkrankenhelferin bzw. -helfer übernehmen möchten. Weiterführende Informationen zu diesen Funktionen sind in der Dienstvereinbarung beschrieben. Interessierte Personen können sich entweder an den Personalrat (gernot.zindel@h-da.de) oder die Abteilung Sicherheit und Umwelt (andreas.seeberg@h-da.de) wenden. 

Die Dienstvereinbarung, die die Pflichten von Beschäftigten und Vorgesetzten benennt und den Stufenplan in einzelnen Schritten beschreibt, finden Sie ebenfalls im IMS der Hochschule:
Dokument: Dienstvereinbarung: Hilfe für suchtkranke und suchtgefährdete Beschäftigte

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Präsident der Hochschule Darmstadt University of Applied Sciences
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