Kürzlich haben wir mit Personalrat und Schwerbehindertenvertretung zwei neue Dienstvereinbarungen geschlossen. Dienstvereinbarungen dienen dazu, verbindliche Vereinbarungen für Bereiche abzuschließen, in denen Personalrat und Schwerbehindertenvertretung Mitspracherecht haben und für die Gesetze und Tarifverträge keine Regelungen vorsehen. Mit Ihnen sollen also ungeregelte Bereiche geregelt und für Beschäftigte und Dienststelle Rechtssicherheit geschaffen werden.
Dienstvereinbarung über die Einführung und Nutzung des elektronischen Schließsystems der h_da
Ausgangspunkt dieser Dienstvereinbarung ist die Einführung eines elektronischen Schließsystems über die gesamte Hochschule hinweg. So sollen sukzessive alle von der Hochschule genutzten Gebäude, Räume und Parkplätze mit einem elektronischen Schließsystem ausgestattet werden, um mehr Komfort und Flexibilität beim Zugang zu erreichen und gleichzeitig bei Verlust von Zugangs-Codeträgern schneller reagieren und hohe Kosten vermeiden zu können.
Ziel der Dienstvereinbarung ist es, konkrete Vereinbarungen für die Nutzung des elektronischen Schließsystems zu treffen. Der Dienstvereinbarung liegt daher ein Verfahrensverzeichnis zu Grunde, das die Verarbeitung, die Speicherung sowie die Zugriffsrechte auf die bei der Nutzung des Systems anfallenden personenbezogenen Daten regelt. Damit wird sicher gestellt, dass die entsprechende Daten ausschließlich zweckgebunden zur Nutzung und Steuerung des Schließsystems verwendet werden.
Die Dienstvereinbarung sowie das Verfahrensverzeichnis sind im IMS der Hochschule verfügbar:
Dokument: Dienstvereinbarung: Elektronisches Schließsystem
Dokument: Dienstvereinbarung: Elektronisches Schließsystem - Anlage 1
Dokument: Dienstvereinbarung: Elektronisches Schließsystem - Anlage 2
Dienstvereinbarung zur Hilfe für Suchtkranke und suchtgefährdete Beschäftigte
Hintergrund dieser neuen Dienstvereinbarung ist die einvernehmliche Auffassung von Hochschulleitung, Personalrat und Schwerbehindertenvertretung, dass die Erhaltung und Wiederherstellung von Gesundheit und Leistungsfähigkeit aller Hochschulbeschäftigten eine wichtige gemeinsame Aufgabe darstellt. Daraus ergibt sich im Rahmen unserer Fürsorgepflicht die Zielstellung, suchtkranken Beschäftigten bestmöglich zu helfen.
Die Vereinbarung bezieht sich auf Alkohol-, Medikamenten- und Drogenabhängigkeit, kann aber auch auf Erkrankungen durch andere Süchte angewendet werden. Da der Übergang von Suchtmittelmissbrauch zu Suchmittelabhängigkeit oftmals schleichend ist, ist eine wichtige Prämisse für die Dienstvereinbarung, dass die Hilfe der Hochschule möglichst frühzeitig einsetzen soll.
Um einen konkreten Handlungsrahmen zu schaffen, wurde ein Stufenplan entwickelt, der Suchtkranken frühzeitig Wege zeigen soll, die zur Abstinenz führen können, um damit Gesundheit und Arbeitsplatz zu erhalten. Gleichzeitig soll ein transparentes und einheitliches Verfahren mit Blick auf arbeits- und dienstrechtliche Konsequenzen sichergestellt werden. Die Dienstvereinbarung zielt aber auch darauf, zu einem verantwortungsvollen Umgang mit Suchtmitteln beizutragen und einem Missbrauch vorzubeugen und vor allem auch die Arbeitssicherheit und den Arbeitsfrieden zu gewährleisten.
Für die Umsetzung der vorgesehenen organisatorischen Maßnahmen bedarf es auch einer personellen Infrastruktur. Daher werden noch Hochschulmitglieder gesucht, die die Funktion als Suchtbeauftragte bzw. -beauftragter oder Suchtkrankenhelferin bzw. -helfer übernehmen möchten. Weiterführende Informationen zu diesen Funktionen sind in der Dienstvereinbarung beschrieben. Interessierte Personen können sich entweder an den Personalrat (gernot.zindel@h-da.de) oder die Abteilung Sicherheit und Umwelt (andreas.seeberg@h-da.de) wenden.
Die Dienstvereinbarung, die die Pflichten von Beschäftigten und Vorgesetzten benennt und den Stufenplan in einzelnen Schritten beschreibt, finden Sie ebenfalls im IMS der Hochschule:
Dokument: Dienstvereinbarung: Hilfe für suchtkranke und suchtgefährdete Beschäftigte