Höchststand: Vorläufige Semesterzahlen

So viele junge Menschen wie noch nie zuvor studieren aktuell an unserer Hochschule. Zur Zentralen Erstsemesterbegrüßung Anfang Oktober wurden die vorläufigen Zahlen für das Wintersemester 2016/17 erhoben. Demnach sind aktuell (Stand: 29. September) 15.945 Studierende an der h_da eingeschrieben. Davon sind 10.301 Studenten und 5.644 Studentinnen. Im Jahr zuvor waren es um diese Zeit 15.582 Studierende, im Wintersemester 2014/15 15.058. Auf hohem Niveau nur leicht verändert ist die Zahl der neuen Studierenden, die sich in das erste Semester eines regulären Studiengangs eingeschrieben haben: 3.702 „Erstsemester“ (1. Fachsemester) sind es aktuell, im Wintersemester 2015/16 waren es zu einem vergleichbaren Zeitpunkt 3.849. Für das Wintersemester 2016/17 gingen insgesamt 22.224 Bewerbungen ein, ein Jahr zuvor waren es 24.347 Bewerbungen. Mit Blick auf die Nachfrage verzeichnete der Bachelorstudiengang „Soziale Arbeit Plus – Migration und Globalisierung“ eine 54mal höhere Bewerberzahl als die zur Verfügung stehenden Plätze. 33mal höher war die Nachfrage für den Bachelorstudiengang Wirtschaftspsychologie, gefolgt vom Bachelorstudiengang Soziale Arbeit (19mal höher). Rein quantitativ betrachtet beginnt im Bachelorstudiengang Informatik mit gut 241 neuen Studierenden der größte Jahrgang unter den h_da-Studiengängen. 1.089 Absolventinnen und Absolventen verließen im Wintersemester 2015/16 die Hochschule Darmstadt, davon 679 in den MINT-Fächern (Mathematik-Informatik-Naturwissenschaften-Technik). Alle Angaben für das Wintersemester 2016/17 sind vorläufig, die endgültigen Zahlen liegen am 15. November vor.

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Neubau Studierendenhaus - aktuelle Entwicklungen

Bereits Ende letzten Jahres hatten wir über das geplante Studierendenhaus auf dem zentralen Campus der h_da informiert. In diesem viergeschossigen Gebäude nordöstlich des Hochhauses sollen neben Seminarräumen und Lern- und Arbeitsbereichen sowie einer Mensaria auch die studierendennahen Beratungs- und Unterstützungsangebote konzentriert werden. Geplant ist daher die Ansiedelung von Student Service Center, International Office, Prüfungsamt, Career Center, Kompetenzzentrum Lehre plus, E-Learning sowie Familienbüro im neuen Gebäude. Auch soll der AStA Beratungsräume nutzen können, ebenso wie externe Beratungsdienstleister, beispielsweise die Psychotherapeutische Beratungsstelle des Studierendenwerks oder die Agentur für Arbeit. Darüber hinaus ist ein zentraler Empfangsbereich geplant, der auch für die gesamte Hochschule als Portal dienen soll. 

Im Zuge der Beantragung der Baumaßnahme beim HMWK Ende 2015 haben wir auch die projektbezogene Bauherrschaft beantragt. Dies bedeutet, dass wir die Baumaßnahme in Eigenregie durchführen ohne Beteiligung des Landesbetriebs Bau und Immobilien Hessen (LBHI). Eine solche projektbezogene Bauherrschaft konnten wir bereits erfolgreich für die neuen Hörsaalgebäude C19 und C20 unter Beweis stellen. Da uns im Juli noch keine Entscheidung der Ministerien vorlag, haben wir uns wegen des hohen Zeitdrucks und um weitere Verzögerungen zu vermeiden, entschieden, die nächsten Projektschritte, nämlich die Vorbereitung und Durchführung des Architektenwettbewerbs, einzuleiten. Die Richtlinie zu HSP 2020 INVEST Phase III sieht zwar vor, dass das fertig gestellte Studierendenhaus bis spätestens 2019 in Betrieb genommen werden soll, doch war bereits im Sommer absehbar, dass die Inbetriebnahme aller Voraussicht nach erst in 2020 erfolgen kann.

Vor der Sommerpause haben wir auch mit einem umfassenden Beteiligungsprozess im Projekt begonnen, Ziel dieses Prozesses ist es, die Anforderungen der zukünftigen Nutzerinnen und Nutzer transparent und nachvollziehbar zu machen und das Studierendenhaus entlang dieser Bedarfe zu gestalten. In einem ersten Schritt haben wir daher die Nutzervertreterinnen und -vertreter über den aktuellen Projektstand informiert und zu einem wechselseitigen Informationsaustausch eingeladen. Im Kontext dieses Prozesses haben wir auch die Idee für einen Projektraum entwickelt. Dieser wurde vor einigen Wochen im Hochhaus für die Dauer von zwei Wochen eingerichtet, um den Nutzervertreterinnen und -vertretern ebenso wie allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der involvierten Bereiche zu ermöglichen, sich gemeinschaftlich in den Beteiligungsprozess einzubringen. Im Projektraum bestand daher die Möglichkeit, Input und Hinweise zu Themen wie Abläufen und Prozessen, Anforderungen an Arbeitsplätze, der Nachnutzung des Hochhauses sowie zum zentralen Empfangsbereich zu geben. Auf diese Weise konnte es den Einzelnen auch ermöglicht werden, sich einen Überblick zu den Bedarfen der anderen Bereiche zu verschaffen, um sich besser vorstellen zu können, wo aktuelle und zukünftige Schnittstellen zwischen den einzelnen Bereichen liegen. Ein weiterer wichtiger Nebeneffekt: selbstorganisierte Austauschmöglichkeiten und Klärungen auf einer bereichsübergreifenden Ebene, die für den erfolgreichen Projektverlauf wichtig sind. Insgesamt werden die Ergebnisse sehr nützlich sein, um das bestmögliche Ergebnis für die Planung des Studierendenhauses vornehmen zu können. 

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In Hessen erhält die erste HAW das Promotionsrecht

Seit Jahresbeginn haben die Hessischen Hochschulen für Angewandte Wissenschaften (HAW) durch das novellierte Hessische Hochschulgesetz die Möglichkeit, ein befristetes Promotionsrecht zu erhalten. Diese maßgebliche Neuerung ist allerdings an Bedingungen geknüpft und für Fachrichtungen vorgesehen, in denen eine ausreichende Forschungsstärke nachgewiesen werden kann. Um die vom Land definierten Kriterien zum Nachweis ausreichender Forschungsstärke zu erfüllen, besteht auch die Möglichkeit einer hochschulübergreifenden Zusammenarbeit. So können sich mehrere Hochschulen zusammenschließen, um die Verleihung des Promotionsrechts für eine Fachrichtung zu beantragen. Damit verbunden ist die Einrichtung eines hochschulübergreifenden, fachrichtungsbezogenen Promotionszentrums an einer der beteiligten Hochschulen.

Die Hochschule Fulda hat nun Anfang Oktober als bundesweit erste Hochschule für Angewandte Wissenschaften das Promotionsrecht für die Fachrichtung Sozialwissenschaften vom Hessischen Ministerium für Wissenschaft und Kunst verliehen bekommen. Dieses eigenständige Promotionsrecht ist an das Promotionszentrum Sozialwissenschaften mit den Schwerpunkten Globalisierung, Europäische Integration und Interkulturalität gekoppelt, das an der Hochschule Fulda angesiedelt ist. Studierende können hier zukünftig den Doktortitel (Doktor der Sozialwissenschaften, Dr. rer. soc.) erlangen.

An der Hochschule Darmstadt arbeiten wir aktuell mit den Hochschulen in Wiesbaden, Fulda und Frankfurt zusammen, um gemeinsam das Promotionsrecht für die Fachrichtung „Angewandte Informatik, Informations- und Kommunikationstechnologie" zu beantragen (wir hatten bereits berichtet). Da die h_da bereits seit einigen Jahren über eine eigene Graduiertenschule verfügt, soll das hochschulübergreifende Promotionszentrum an unserer Hochschule angesiedelt werden. Ursprünglich hatten wir angestrebt, den Antrag auf Verleihung und Ausübung des Promotionsrechts im Rahmen des Promotionszentrums vor Beginn der Sommerpause zu stellen. Voraussetzung für die Antragstellung ist unter anderem, dass jede beteiligte Hochschule über eine Promotionsordnung für die jeweilige Fachrichtung verfügt, die vom Senat der Hochschule genehmigt wurde. Während die Hochschulen in Wiesbaden, Frankfurt und Fulda bereits über genehmigte Promotionsordnungen für andere Fachrichtungen (Sozialwissenschaften, Soziale Arbeit) verfügen, hat der Senat der h_da vor der Sommerpause noch Diskussionsbedarf für die Promotionsordnung gesehen. Die Promotionsordnung für die Fachrichtung Informatik muss sich nun an den bereits vorliegenden Promotionsordnungen der beteiligten Hochschulen orientieren. Wir streben aber an, den Antrag für das Promotionszentrum im Laufe des Wintersemesters beim Ministerium einreichen zu können. 

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Präsident der Hochschule Darmstadt University of Applied Sciences
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