Ab dem 1.1.2017 ist die Nutzung digitaler Medien an der h_da deutlich eingeschränkt. Dies betrifft sowohl Lehrende als auch Studierende. Vorab das Wichtigste in Kürze:
Momentan dürfen gemäß Urheberrecht (§ 52a UrhG) die Hochschulen wissenschaftliche und andere Werke über digitale Semesterapparate, Webseiten oder Lernmanagementsysteme bereitstellen. Die Urheber, die die Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort) vertritt, erhalten dafür eine pauschale Vergütung. Diese zahlen die Bundesländer. Die VG Wort hat jedoch ein Urteil erstritten, das diese Praxis kippt. Nun hat sie mit der Kultusministerkonferenz (KMK) per Rahmenvertrag vereinbart, die Zahlungen ab dem 1.1.2017 einzeln abzurechnen. Für die Hochschulen stellt dies einen hohen bürokratischen und personellen Aufwand dar, den sie nicht akzeptieren wollen. Deshalb haben die Hochschulen in Hessen als auch in weiteren Bundesländern den Vertrag nicht unterzeichnet. Das bedeutet, dass ab dem 1.1.2017 Lehrende keine urheberrechtlich geschützten Werke mehr im Sinne des § 52a UrhG digital, zum Bespiel über Moodle, bereitstellen dürfen.
Der Verhandlungsstand zwischen VG Wort und KMK bzw. Hochschulen ist aus Sicht des Präsidiums nicht zufriedenstellend. Deshalb setzt es sich weiterhin – unter anderem gemeinsam mit der HAW Hessen – für eine Wiederaufnahme der Verhandlungen ein.
Die Gruppen der Lehrenden und Studierenden werden in Kürze schriftlich über die Details zum Umgang mit diesen Neuerungen informiert. Ansprechpartner: Simon Streib, Leiter Medienzentrum, simon.streib@h-da.de, 06151-16-37746.